Entsorgung

Erstellt von Daniel Jertz, Geändert am Fr, 8 Aug um 1:26 VORMITTAGS von Daniel Jertz

  • Nicht ausgehärtete Restmengen werden als Baustellenabfälle entsorgt
  • Größere Produktreste sind gemäß den geltenden Vorschriften in der Originalverpackung zu entsorgen
  • Völlig restentleerte Verpackungen sind den Recyclingsystemen zuzuführen
  • Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden
  • Nicht in die Kanalisation gelangen lassen
  • Nicht in den Ausguss leeren

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